Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK)

Eine segensreiche Einrichtung

Die Künstlersozialkasse ist eine segensreiche soziale Einrichtung ist. Seit 1983 fungiert die KSK – ansässig im idyllischen Nordseeort Wilhelmshaven – als „Quasi- Arbeitgeber“ für freie Publizist*innen und Künstler*innen. Die Künstlersozialkasse kommt für 50% der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung auf, vorausgesetzt von der KSK wurde die Versicherungspflicht festgestellt.

Keine Freiberuflerin, kein Selbstständiger anderer Branchen kann auf einen vergleichbaren staatlichen Beistand für die soziale Absicherung zählen. Angehörige kreativer Berufsgruppen werden in der Altersvorsorge und Absicherung im Krankheitsfall unterstützt, weil Auftragslagen und Einkommen im Gegensatz zu anderen Selbständigen bei diesen Berufen mit den üblichen betriebswirtschaftlichen Kriterien nicht kalkulierbar und häufig stark schwankend sind.

Voraussetzungen: Unter dieses Gesetz, im Amtsdeutsch als „Künstlersozialversicherungsgesetz“ ( KSVG ) bezeichnet, fallen in der Regel alle Publizist*innen und Künstler*innen, die nicht nur vorübergehend erwerbsmäßig als Freie arbeiten, also Honorar von ihren Auftraggebern erhalten.

Die KSK erwartet von den freiberuflich Arbeitenden, dass sie ihre Leistungen frei am Markt anbieten. Ein umfangreiches Antragsformular ist zu beantworten und verschiedenste Nachweise der selbständigen Tätigkeit sind beizubringen, ehe man nach mehrmonatiger Bearbeitung schwarz auf weiß bescheinigt bekommt, nach dem KSVG der Pflichtversicherung zu unterliegen. 

Um einem noch immer gelegentlich auftauchenden Irrtum entgegenzutreten: Die KSK ist keine Krankenkasse, sie fungiert lediglich wie eine Clearingstelle: Sie kassiert die Beitragsanteile bei den Versicherten, packt 50% dazu und führt die Beiträge an die zuständigen Versicherungsträger ab. Man bleibt in der gesetzlichen Krankenkasse, in der man ohnehin schon war oder wählt eine andere Kasse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ich auch in eine private Kasse wechseln oder eine bestehende private Krankenversicherung mit Beitragszuschüssen durch die KSK weiterführen. Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch nur als Berufsanfänger*in oder Besserverdienenden möglich. In der Regel macht dies auch nur bei dauerhaft hohem Einkommen Sinn, dürfte also für die meisten KSK-Versicherten keine empfehlenswerte Alternative sein. Die gesetzliche Rentenversicherung läuft über die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Eine der sicher interessantesten Fragen lautet in diesem Zusammenhang: Was kostet mich das Ganze? Grundlage der KSK-Beitragsberechnung ist eine vom Versicherten selbst vorzunehmende Schätzung seines Einkommens in die Zukunft. Die Schätzung wird immer für das Kalenderjahr vorgenommen. Je nach Prognose werden die Zahlungen hoch oder niedrig ausfallen.  Ändert sich die Einkommensprognose im laufenden Jahr, so kann und sollte man dies der KSK jederzeit mitteilen. Die korrigierte Schätzung wird dann für die neue Beitragsberechnung ab dem Folgemonat der Mitteilung berücksichtigt. Rückwirkende Nachzahlungen oder Beitragserstattung gibt es bei der KSK nicht. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass es eine Beitragsüberwachungsverordnung gibt. Die KSK überprüft auf der Grundlage dieser Verordnung durch Stichprobenkontrollen, ob es möglicherweise erhebliche Differenzen zwischen den jeweiligen Jahresschätzungen und den tatsächlichen Einkommen gibt. Hierzu werden Einkommensteuerbescheide für die selbstständige künstlerische/publizistische Tätigkeit angefordert.

In jedem Fall gilt jedoch: Für die Freien bietet das Künstlersozialversicherungsgesetz eine optimale Grundlage für die soziale Grundabsicherung, die je nach individueller Situation und nach persönlichen Bedürfnissen ergänzt und erweitert werden kann (vgl. Gesetzliche UnfallversicherungPresseversorgungswerkprivate Zusatzversicherungen).